Fachbereich
Notariat in Kiel
DONOTH FUHRMANN TÜXEN sorgt für Beratung, Vertragsgestaltung, Beurkundung und Beglaubigung.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Markus Tüxen
Susann Eckelt
Zentrales Kanzleimanagement
Kontaktmöglichkeiten
Ihr Notar in Kiel
Unser Notariat, das am Kanzleistandort am Bollhörnkai 1 in Kiel von dem erfahrenen Notar Dr. Markus Tüxen geführt wird, ist sehr umfassend tätig. Dr. Markus Tüxen übt sein Notarsamt neben seinem Anwaltsberuf aus. Er verfügt über langjährige Erfahrung auch hinsichtlich der späteren Abwicklung von Verträgen, die er in die notarielle Vertragsgestaltung einbringt.
Schwerpunkte seiner Notarstätigkeit sind:
- Fachkundige Gestaltung von Verträgen: Immobilienkauf und -verkauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung, Grundstückskaufverträge, Grundstücksübertragungen
- Familienrechtliche Gestaltungen: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, Vorsorgevollmachten
- Erbrechtliche Gestaltungen und Vorsorge: Testament und Erbvertrag, Nachlassverteilung, Patientenverfügungen
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen: Gründung (z.B. GmbH-Gründungen) oder Umgestaltung von Gesellschaften, Handelsregisteranmeldungen, Verkauf und Abtretung von Geschäftsanteilen, Verkauf von Unternehmen, Versammlungsbeschlüsse
Zudem nimmt Dr. Markus Tüxen in seinem Notarsamt Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen sowie Abschriften vor. Jeder Amtshandlung geht selbstverständlich eine umfassende Beratung voraus.
Ihre Vorteile
Dr. Markus Tüxen ist als Notar in Kiel auf sämtlichen Gebieten tätig, auf denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder sachlich sinnvoll ist. Neben der Beurkundung von unter anderem Kaufverträge und Gründungen von Gesellschaften, verfügt er über langjährige Erfahrung im privaten Baurecht, einschließlich des Architekten- und Ingenieurrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Die Beratung und Vertretung von gewerblichen Mandanten bildet dabei einen der Schwerpunkte. Dabei umfassen die Dienstleistungen nicht nur die Beurkundung oder Beglaubigung. Bei DONOTH FUHRMANN TÜXEN steht vor allem die sorgfältige Beratung der Beteiligten bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen in der Gestaltung von Verträgen im Vordergrund.
Dank unserer Möglichkeit, nötige Unterlagen wie Grundbuch- oder Handelsregister zeitnah und teilweise elektronisch abzufordern, bieten wir Ihnen zügige Abwicklungen.
In der täglichen Praxis eines Notars (Austauschs mit Grundbuchämtern und Handelsregistern) bei der Umsetzung der beurkundeten Verträge, kommt es in besonderem Maße darauf an, ob teilweise komplizierte formelle Aspekte aus Sicht der Rechtspfleger und Registerrichter eingehalten wurden.
Gut beraten ist, wer hier auf einen erfahrenen Notar zurückgreift. Dr. Markus Tüxen steht Ihnen mit seinem motivierten Team von qualifizierten Notariatsmitarbeiterinnen und viel Fachkompetenz zur Seite.
Für Verträge und Erklärungen ist in vielen Lebensbereichen die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Beurkundungspflichtig sind insbesondere Grundstückskaufverträge, Bestellungen von Grundpfandrechten, Testamente, Eheverträge, Erbverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Verträge über die Gründung, Veränderung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt).
Doch auch wenn ein solcher Formzwang nicht besteht, ist eine ausführliche Beratung durch den Notar und die Beurkundung einer Erklärung oftmals sinnvoll, um durch höhere Rechtssicherheit etwaige Prozessrisiken zu minimieren und so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.